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Allgemeine Geschäftsbedingungen – Stecklinge / Jungpflanzen

Version 1.0Stand: 3. Februar 2026

1. Geltungsbereich & Anwendbarkeit

1.1. Anwendungsbereich

Diese Terms of Service ("ToS") gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote von Alpine Biolabs gegenüber ihren Kunden in Bezug auf Jungpflanzen, Stecklinge, Mutterpflanzen, pflanzliche Gewebekultur und ähnliche pflanzliche Produkte, unabhängig davon,

  • ob der Kunde als Unternehmer (B2B) oder als Verbraucher (B2C) handelt, und
  • über welchen Kanal der Vertrag geschlossen wird (insbesondere Website, Online-Shop, Angebot, E-Mail oder sonstige elektronische oder schriftliche Bestellung).

Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Alpine Biolabs diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

1.2. Unternehmer- und Verbraucherstatus

(1) Unternehmer (B2B) im Sinne dieser ToS ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(2) Verbraucher (B2C) ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

1.3. Differenzierung B2B / B2C

(1) Für Unternehmer (B2B) gelten diese ToS uneingeschränkt.

(2) Für Verbraucher (B2C) gelten diese ToS nur insoweit, als sie nicht zwingenden verbraucherschutzrechtlichen Bestimmungen widersprechen. Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.

(3) Soweit in diesen ToS ausdrücklich zwischen B2B und B2C unterschieden wird, gehen die jeweils spezielleren Regelungen vor.

1.4. Vertragsbestandteil & Zustimmung

Diese ToS werden Bestandteil jedes Vertrags, indem der Kunde:

  • eine Bestellung über die Website oder den Online-Shop absendet,
  • ein Angebot von Alpine Biolabs annimmt,
  • eine Lieferung entgegennimmt, oder
  • Leistungen von Alpine Biolabs in Anspruch nimmt.

Mit der Bestellung oder Annahme bestätigt der Kunde, diese ToS gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.

1.5. Rangfolge der Vertragsgrundlagen

Im Falle von Widersprüchen gilt folgende Rangfolge:

  • ausdrücklich vereinbarte individuelle schriftliche Vereinbarungen (z. B. Rahmen- oder Lieferverträge),
  • bestätigte Angebote von Alpine Biolabs,
  • diese ToS.

1.6. Geltung der jeweils aktuellen Fassung

Es gilt die zum Zeitpunkt der Bestellung aktuelle Fassung dieser ToS, abrufbar auf der Website von Alpine Biolabs. Alpine Biolabs ist berechtigt, diese ToS für zukünftige Verträge zu ändern oder zu aktualisieren.

1.7. Sonderregulung für Verbraucher

Für Verbraucher (B2C) gelten bei Fernabsatzgeschäften ergänzend die gesetzlichen Informationspflichten und – sofern anwendbar – ein Widerrufsrecht. Details ergeben sich aus der im Online-Shop bereitgestellten Widerrufsbelehrung.

2. Begriffsdefinitionen & Auslegung

2.1. Begriffsdefinitionen

Sofern in diesen Terms of Service ("ToS") nichts Abweichendes geregelt ist, haben die nachstehenden Begriffe folgende Bedeutung:

"Alpine Biolabs" bezeichnet die Alpine Biolabs GmbH mit Sitz in Wien sowie sämtliche mit ihr im Sinne des österreichischen Unternehmensrechts verbundenen Unternehmen. Alpine Biolabs ist alleiniger Vertragspartner des Kunden. Verbundene Unternehmen, Produktionspartner oder sonstige Dritte werden ausschließlich als Erfüllungsgehilfen tätig, ohne selbst Vertragspartner des Kunden zu werden.

"Gefahrübergang" bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem das Risiko des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Produkte auf den Kunden übergeht.

"Kunde" bezeichnet jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die Produkte oder Leistungen von Alpine Biolabs bestellt oder in Anspruch nimmt, unabhängig davon, ob sie als Unternehmer (B2B) oder Verbraucher (B2C) handelt.

"Produkte" bezeichnet sämtliche von Alpine Biolabs angebotenen Erzeugnisse, insbesondere:

  • Jungpflanzen, Stecklinge und sonstiges pflanzliches Vermehrungsmaterial,
  • Pflanzenmaterial in unterschiedlichen Entwicklungs- oder Kultivierungsstufen (einschließlich In-vitro- oder Gewebekulturmaterial),
  • Saatgut,
  • jeweils gemäß der vereinbarten Spezifikation.

"Leistungen" bezeichnet alle von Alpine Biolabs erbrachten Dienstleistungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

  • Beratung und technische Unterstützung,
  • qualitäts-, produktions- oder IPM-bezogene Leistungen,
  • Dokumentations-, Analyse- oder Begleitservices.

"Bestellung" bezeichnet jede verbindliche Erklärung des Kunden zum Erwerb von Produkten oder Leistungen, unabhängig vom Kommunikationsweg (Website, Online-Shop, Angebot, E-Mail, in Textform oder elektronisch).

"Angebot" bezeichnet eine von Alpine Biolabs abgegebene, zeitlich befristete Leistungs- oder Preisübersicht, die durch Annahme des Kunden zum Vertragsbestandteil wird.

"Lieferung" bezeichnet die Übergabe von Produkten an den Kunden oder an einen von ihm benannten Dritten, einschließlich Versand und Transport.

"Spezifikation" bezeichnet die im Angebot, in der Produktbeschreibung, in technischen Unterlagen oder in sonstigen Vertragsdokumenten festgelegten Eigenschaften, Mengen, Qualitätsparameter oder sonstigen Merkmale der Produkte oder Leistungen.

"IPM (Integrated Pest Management)" bezeichnet einen integrierten Ansatz zur Prävention, Überwachung und Kontrolle von Schadorganismen nach anerkannten fachlichen und biologischen Standards.

"Arbeitstag" bezeichnet jeden Kalendertag von Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz von Alpine Biolabs.

2.2. Auslegung

(1) Überschriften dienen ausschließlich der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf die Auslegung dieser ToS.

(2) Begriffe im Singular umfassen auch den Plural und umgekehrt.

(3) Verweise auf gesetzliche Bestimmungen beziehen sich auf die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Fassung.

3. Vertragsschluss & Bestellprozess

3.1. Unverbindliche Produktdarstellungen

Darstellungen von Produkten oder Leistungen auf der Website, im Online-Shop, in Katalogen oder sonstigen Informationsmaterialien stellen keine verbindlichen Angebote, sondern eine unverbindliche Einladung zur Abgabe einer Bestellung dar ("invitatio ad offerendum"). Alpine Biolabs behält sich vor, Produkte oder Leistungen jederzeit zu ändern, einzuschränken oder nicht mehr anzubieten.

3.2. Bestellung durch den Kunden

Mit der Übermittlung einer Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die bestellten Produkte oder Leistungen ab. Bestellungen können insbesondere erfolgen über:

  • die Website oder den Online-Shop,
  • die Annahme eines Angebots,
  • E-Mail oder sonstige elektronische oder schriftliche Kommunikation.

3.3. Eingangsbestätigung

Automatische Eingangs- oder Bestellbestätigungen (z. B. per E-Mail) stellen keine Annahme der Bestellung dar, sondern dienen ausschließlich der Bestätigung des Eingangs.

3.4. Vertragsannahme durch Alpine Biolabs

Ein Vertrag kommt ausschließlich zustande, wenn und sobald Alpine Biolabs die Bestellung des Kunden ausdrücklich bestätigt, etwa durch:

  • eine Auftragsbestätigung, oder
  • den Versand der bestellten Produkte.

3.5. Teilannahmen & Verfügbarkeit

Alpine Biolabs ist berechtigt,

  • Bestellungen ganz oder teilweise anzunehmen oder abzulehnen, und
  • Teillieferungen oder Teilannahmen vorzunehmen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

Ein Anspruch auf Belieferung besteht nur im Rahmen bestätigter Bestellungen.

3.6. Vertragsumfang

Der Vertragsinhalt bestimmt sich nach:

  • der Auftragsbestätigung von Alpine Biolabs,
  • dem zugrunde liegenden Angebot (sofern vorhanden), sowie
  • diesen ToS in der jeweils gültigen Fassung.

Nebenabreden, Zusicherungen oder Abweichungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Alpine Biolabs.

4. Produkte, Spezifikation & biologische Besonderheiten

4.1. Vertragsgegenstand

Alpine Biolabs liefert pflanzliches Vermehrungs- und Pflanzenmaterial und erbringt hierauf bezogene Leistungen gemäß der jeweils vereinbarten Spezifikation. Der konkrete Leistungs- und Lieferumfang ergibt sich aus:

  • dem bestätigten Angebot,
  • gegebenenfalls beigefügten Anlagen oder Produktbeschreibungen, sowie
  • diesen ToS.

4.2. Produktspezifikationen

(1) Eigenschaften, Qualitätsparameter, Entwicklungsstadien, Verpackung, Stückzahlen oder sonstige Merkmale der Produkte ergeben sich ausschließlich aus der jeweils vereinbarten Spezifikation.

(2) Produktspezifikationen können insbesondere enthalten:

  • Angaben zum Entwicklungs- oder Kultivierungsstadium (z. B. Jungpflanze, Steckling, In-vitro-Material),
  • generelle Gesundheits- und Qualitätsmerkmale,
  • Hinweise zu Herkunft, Rückverfolgbarkeit oder Chargenzuordnung,
  • begleitende Dokumentation.

(3) Maßgeblich ist stets die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültige Spezifikation. Frühere Lieferungen oder Muster begründen keine Beschaffenheitsvereinbarung für zukünftige Lieferungen.

4.3. Biologische Prozesse & keine Erfolgsgarantie

Aufgrund der Natur der gelieferten Produkte und Leistungen weist Alpine Biolabs ausdrücklich darauf hin, dass es sich um biologische Prozesse handelt, die natürlichen Schwankungen unterliegen und von einer Vielzahl externer Faktoren beeinflusst werden. Insbesondere gilt:

  • Alle angegebenen Zeitpläne, Entwicklungsstände, Anwuchs-, Vermehrungs- oder Erfolgswahrscheinlichkeiten sowie sonstige biologische Parameter stellen qualifizierte Schätzwerte dar und sind unverbindlich.
  • Abweichungen innerhalb eines sachlich und biologisch angemessenen Rahmens stellen keinen Mangel dar.

Solche Abweichungen begründen keinen Mangel und damit keine Gewährleistungs- oder sonstigen Ansprüche, insbesondere keine Ansprüche auf Preisminderung, Rücktritt, Ersatzlieferung oder Schadenersatz. Unberührt bleiben Abhilfen nach Sektion 10 bei berechtigten Mängeln.

Eine rechtlich verbindliche Garantie wird nur übernommen, wenn diese ausdrücklich und eindeutig in Textform als solche bezeichnet ist.

4.4. Zeitpunktbezogene Qualität

(1) Die geschuldete Beschaffenheit der Produkte bezieht sich ausschließlich auf den Zeitpunkt der Übergabe gemäß der vereinbarten Spezifikation.

(2) Nach Übergabe unterliegen Pflanzenmaterial und biologische Produkte Einflüssen außerhalb des Einflussbereichs von Alpine Biolabs, insbesondere durch:

  • Transport,
  • Lagerung,
  • Kulturführung,
  • Umwelt- und Standortbedingungen.

(3) Veränderungen nach Übergabe begründen keine Haftung, sofern die Produkte zum Übergabezeitpunkt spezifikationskonform waren.

4.5. Rangfolge bei technischen Angaben

Im Falle von Abweichungen zwischen:

  • allgemeinen Produktdarstellungen (z. B. Website),
  • diesen ToS, und
  • individuellen Spezifikationen oder Angebotsunterlagen,

haben die individuell vereinbarten Spezifikationen und Angebote Vorrang.

5. Regulatorischer Status & Verantwortung des Kunden

5.1. Keine rechtliche Zusicherung durch Alpine Biolabs

Alpine Biolabs übernimmt keine Zusicherung oder Gewährleistung, dass der Erwerb, Besitz, die Nutzung, Weiterverarbeitung oder Weitergabe der gelieferten Produkte im jeweiligen Zielmarkt des Kunden rechtlich zulässig ist. Produktbeschreibungen, Angebotsunterlagen oder sonstige Informationen stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen keine eigene rechtliche Prüfung durch den Kunden.

5.2. Verantwortung des Kunden für rechtliche Zulässigkeit

Mit Abgabe der Bestellung bestätigt der Kunde ausdrücklich, dass er:

  • rechtlich befugt ist, die bestellten Produkte zu erwerben und zu besitzen,
  • die Produkte ausschließlich für rechtlich zulässige Zwecke verwendet, und
  • sich vor der Bestellung mit den anwendbaren gesetzlichen, behördlichen und regulatorischen Vorgaben vertraut gemacht hat.

Die Einhaltung sämtlicher anwendbarer Rechtsvorschriften liegt ausschließlich in der Verantwortung des Kunden. Der Kunde sichert zudem zu, dass sämtliche Angaben im Zusammenhang mit seiner rechtlichen Berechtigung vollständig und korrekt sind.

5.3. Genehmigungen, Anzeigen & Nachweispflichten

Der Kunde ist verpflichtet,

  • alle für Erwerb, Besitz, Nutzung, Lagerung, Transport oder Weitergabe der Produkte erforderlichen Genehmigungen, Anzeigen, Registrierungen oder sonstigen behördlichen Voraussetzungen eigenverantwortlich einzuholen und aufrechtzuerhalten, und
  • diese auf begründete Anfrage von Alpine Biolabs in geeigneter Form nachzuweisen.

Alpine Biolabs ist berechtigt, Lieferungen oder Leistungen bis zur Klärung regulatorischer Fragen zurückzuhalten, ohne dass hieraus Ansprüche gegen Alpine Biolabs entstehen.

5.4. Ausschluss der Haftung bei rechtswidriger Nutzung

Alpine Biolabs haftet nicht für Schäden, Verluste oder sonstige Nachteile, die daraus entstehen, dass Produkte:

  • entgegen geltenden gesetzlichen Bestimmungen genutzt,
  • unzulässig weitergegeben, oder
  • außerhalb des rechtlich zulässigen Rahmens verwendet werden.

Jegliche Haftung für eine rechtswidrige Nutzung oder Distribution der Produkte durch den Kunden oder Dritte ist ausgeschlossen.

5.5. Freistellung

Der Kunde stellt Alpine Biolabs von sämtlichen Ansprüchen Dritter, behördlichen Maßnahmen, Bußgeldern, Kosten und Schäden frei, die aus einer rechtswidrigen oder nicht genehmigten Nutzung der Produkte durch den Kunden resultieren.

6. Preise, Steuern & Zahlungsbedingungen

6.1. Preise

Alle Preise ergeben sich aus dem jeweils bestätigten Angebot oder der Auftragsbestätigung und verstehen sich – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – zuzüglich gesetzlicher Steuern und Abgaben. Preisangaben auf der Website dienen der Orientierung und sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt werden.

6.2. Rechnungsstellung & Zahlungsziel

Die Rechnungsstellung erfolgt gemäß der Auftragsbestätigung oder je Lieferung. Das jeweilige Zahlungsziel wird individuell vereinbart und ergibt sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder der Rechnung. Zahlungen gelten erst als erfolgt, wenn sie ohne Vorbehalt auf dem Konto von Alpine Biolabs gutgeschrieben sind.

6.3. Zahlungsart

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung per Rechnung. Alpine Biolabs behält sich vor, im Einzelfall andere Zahlungsarten zuzulassen oder festzulegen.

6.4. Vorkasse & Sicherheiten

Alpine Biolabs ist berechtigt, nach eigenem Ermessen – insbesondere bei Neukunden, bei Zahlungsverzug, bei offenen Forderungen aus früheren Lieferungen oder bei sonstigen Anhaltspunkten für ein erhöhtes Ausfallrisiko – eine Vorauszahlung, Sicherheiten oder eine Änderung der Zahlungsbedingungen zu verlangen.

6.5. Zurückbehaltungsrecht bei offenen Forderungen

Alpine Biolabs ist berechtigt, weitere Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten, solange:

  • fällige Zahlungen aus dem laufenden Vertragsverhältnis, oder
  • offene Forderungen aus früheren Lieferungen an denselben Kunden

nicht vollständig beglichen sind. Dies gilt unabhängig davon, ob die offenen Forderungen aus demselben Einzelauftrag stammen.

6.6. Zahlungsverzug

(1) Rechnungen sind spätestens mit Ablauf des jeweils vereinbarten Zahlungsziels ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(2) Unternehmer (B2B) geraten mit Ablauf des Zahlungsziels automatisch in Zahlungsverzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. In diesem Fall ist Alpine Biolabs berechtigt,

  • Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (derzeit 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) zu berechnen, und
  • eine pauschale Entschädigung für Betreibungskosten in Höhe von EUR 40 geltend zu machen.

(3) Verbraucher (B2C) geraten mit Ablauf des Zahlungsziels in Zahlungsverzug gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Verzugszinsen und Kosten werden nur im gesetzlich zulässigen Umfang berechnet.

(4) Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt Alpine Biolabs vorbehalten.

6A. Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden im Eigentum von Alpine Biolabs.

(2) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf Forderungen aus früheren oder laufenden Lieferungen an denselben Kunden.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte pfleglich zu behandeln und vor Zugriffen Dritter zu schützen.

(4) Bei Zahlungsverzug oder sonstiger vertragswidriger Nutzung ist Alpine Biolabs berechtigt, die Herausgabe der Produkte zu verlangen oder anderweitig über diese zu verfügen, soweit gesetzlich zulässig.

6B. Aufrechnung & Zurückbehaltungsrecht (B2B)

(1) Unternehmer (B2B) sind zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn ihre Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

(2) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts sind Unternehmer nur berechtigt, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

(3) Verbraucher (B2C) können nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen aufrechnen oder Zahlungen zurückbehalten.

7. Lieferung, Versand & Gefahrübergang

7.1. Lieferung & Versand

Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse mittels Versanddienstleister oder Spedition. Alpine Biolabs ist berechtigt, zur Erfüllung der Lieferung geeignete Transport- und Logistikpartner einzusetzen.

7.2. Liefertermine

(1) Vereinbarte Liefertermine sind verbindlich.

(2) Aufgrund der biologischen Natur der Produkte ist Alpine Biolabs berechtigt, Liefertermine um bis zu sieben (7) Kalendertage vor- oder nachzuziehen, ohne dass hieraus Ansprüche entstehen.

(3) Überschreitet die Abweichung den Zeitraum gemäß Absatz (2), gewährt Alpine Biolabs dem Kunden angemessene Preisnachlässe oder sonstige Ausgleichsleistungen, wie sie im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung vorgesehen sind.

(4) Alpine Biolabs ist von der Leistungspflicht befreit, soweit eine Lieferung aus Gründen, die Alpine Biolabs nicht zu vertreten hat, unmöglich oder unzumutbar wird. Weitergehende Ansprüche wegen Lieferverzögerungen sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

7.3. Teillieferungen

Alpine Biolabs ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, sofern diese:

  • dem Kunden vorab angekündigt werden, und
  • für den Kunden zumutbar sind.

Teillieferungen berechtigen den Kunden nicht zur Ablehnung der Gesamtleistung.

7.4. Gefahrübergang

(1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Produkte geht mit Übergabe der Ware an den Transportdienstleister auf den Kunden über.

(2) Dies gilt auch dann, wenn Alpine Biolabs den Versand organisiert oder die Transportkosten trägt.

7.5. Mitwirkung des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet,

  • eine ordnungsgemäße Annahme der Lieferung sicherzustellen, und
  • Verzögerungen oder Annahmehindernisse unverzüglich mitzuteilen.

Verzögerungen oder Schäden, die auf eine Verletzung dieser Mitwirkungspflichten zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Kunden.

8. Annahme, Untersuchung & Reklamationen

8.1. Annahme der Lieferung

Die Lieferung gilt als erfolgt, sobald die Produkte dem Kunden oder einer von ihm benannten empfangsberechtigten Person übergeben wurden, unbeschadet des Gefahrübergangs nach 7.4. Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung unverzüglich nach Anlieferung ordnungsgemäß anzunehmen.

8.2. Untersuchungs- und Rügepflicht

(1) Der Kunde hat die Lieferung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach Anlieferung, auf:

  • Vollständigkeit,
  • äußerlich erkennbare Mängel,
  • Beschädigungen der Verpackung, sowie
  • offensichtliche Abweichungen von der vereinbarten Spezifikation

zu untersuchen.

(2) Offensichtliche Mängel oder Beanstandungen sind Alpine Biolabs innerhalb dieser Frist in Textform mitzuteilen. Unterbleibt eine fristgerechte Rüge, gilt die Lieferung als genehmigt und abgenommen.

8.3. Form und Inhalt von Reklamationen

(1) Reklamationen müssen:

  • in Textform erfolgen, und
  • eine aussagekräftige Dokumentation (insbesondere Foto- oder Videomaterial) enthalten, aus der der geltend gemachte Mangel eindeutig hervorgeht.

(2) Alpine Biolabs ist berechtigt, zur Überprüfung und Verifizierung einer Reklamation weitere Informationen, Unterlagen oder Nachweise anzufordern. Der Kunde hat hierbei angemessen mitzuwirken.

8.4. Latente Mängel

(1) Mängel, die bei ordnungsgemäßer Untersuchung gemäß Abschnitt 8.2 nicht erkennbar waren ("latente Mängel"), sind Alpine Biolabs unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

(2) Der Kunde trägt die Beweislast, dass:

  • der geltend gemachte Mangel bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, und
  • der Mangel nicht auf Umstände nach Übergabe zurückzuführen ist.

8.5. Ausschlussgründe

Keine Ansprüche bestehen insbesondere bei Mängeln oder Abweichungen, die zurückzuführen sind auf:

  • Transport, Lagerung oder Handling nach Gefahrübergang,
  • Kulturführung, Umwelt- oder Standortbedingungen beim Kunden,
  • natürliche biologische Schwankungen innerhalb eines sachlich angemessenen Rahmens,
  • unterlassene oder verspätete Reklamation.

8.6. Rechtsfolgen

Die Rechtsfolgen einer berechtigten Reklamation richten sich ausschließlich nach den Bestimmungen dieser ToS, insbesondere Sektion 10 (Gewährleistung & Abhilfen). Bei behaupteten Mängeln dürfen die betroffenen Produkte nicht weiterverarbeitet oder verändert werden, solange Alpine Biolabs die Reklamation prüft. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

9. Qualität, IPM & Mitwirkungspflichten des Kunden

9.1. Qualitätsverständnis

(1) Alpine Biolabs produziert und liefert Produkte nach anerkannten fachlichen und gartenbaulichen Standards sowie gemäß der jeweils vereinbarten Spezifikation.

(2) Die geschuldete Qualität bezieht sich ausschließlich auf den Zeitpunkt der Übergabe der Produkte gemäß Sektion 7 dieser ToS.

(3) Biologische Abweichungen innerhalb eines sachlich und biologisch angemessenen Rahmens stellen keinen Mangel dar.

9.2. Integrated Pest Management (IPM)

(1) Alpine Biolabs setzt im Rahmen der Produktion ein integriertes Pflanzenschutz- und Präventionskonzept (IPM) ein.

(2) IPM stellt keine Zusicherung vollständiger Schädlings-, Krankheits- oder Pathogenfreiheit dar, sondern einen präventiven, risikominimierenden Ansatz nach fachlichen Standards.

(3) Das Vorhandensein biologischer Begleitorganismen oder Nützlinge stellt keinen Mangel dar, sofern die Produkte zum Zeitpunkt der Übergabe spezifikationskonform sind.

9.3. Einflussfaktoren außerhalb des Verantwortungsbereichs

Nach Übergabe unterliegen Produkte Einflüssen, die außerhalb des Einflussbereichs von Alpine Biolabs liegen, insbesondere:

  • Transport und Umschlag nach Gefahrübergang,
  • Lagerung, Akklimatisierung und Kulturführung,
  • Hygiene-, Quarantäne- und Monitoringmaßnahmen beim Kunden,
  • Umwelt-, Klima- und Standortbedingungen.

Veränderungen oder Beeinträchtigungen, die auf diese Faktoren zurückzuführen sind, begründen keine Ansprüche gegen Alpine Biolabs.

9.4. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet,

  • die Produkte fachgerecht anzunehmen, zu lagern und weiterzukultivieren,
  • branchenübliche Hygiene-, Präventions- und Monitoringmaßnahmen einzuhalten,
  • geeignete Rahmenbedingungen (z. B. Klima, Substrat, Wasser, Handling) sicherzustellen, und
  • die Produkte nicht mit fremdem Pflanzenmaterial zu vermischen, sofern dies Risiken begründet.

9.5. Informations- und Handlungspflichten

Der Kunde hat Alpine Biolabs unverzüglich zu informieren, wenn:

  • Auffälligkeiten auftreten, die auf einen möglichen Mangel hindeuten könnten, oder
  • behördliche Maßnahmen, Auflagen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit den gelieferten Produkten bekannt werden.

Unterlässt der Kunde diese Mitwirkung, sind daraus resultierende Nachteile von Alpine Biolabs nicht zu vertreten.

9.6. Abgrenzung der Verantwortlichkeiten

Alpine Biolabs schuldet keinen bestimmten Kulturerfolg, keine Weiterentwicklung der Produkte nach Übergabe und keine Anpassung an kundenspezifische Produktionsbedingungen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

10. Gewährleistung & Abhilfen

10.1. Gewährleistungsmaßstab

(1) Alpine Biolabs gewährleistet, dass die gelieferten Produkte zum Zeitpunkt der Übergabe der vereinbarten Spezifikation entsprechen.

(2) Maßgeblich für die Beurteilung eines Mangels ist ausschließlich der Zustand bei Gefahrübergang gemäß Sektion 7 dieser ToS.

(3) Natürliche biologische Abweichungen innerhalb eines sachlich und biologisch angemessenen Rahmens stellen keinen Mangel dar.

10.2. Voraussetzungen für Gewährleistungsansprüche

Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass:

  • der Kunde seinen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß Sektion 8 ordnungsgemäß und fristgerecht nachgekommen ist, und
  • der geltend gemachte Mangel nachweislich bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.

10.3. Abhilfen bei berechtigter Mängelrüge

(1) Bei berechtigter und fristgerecht gerügter Beanstandung ist Alpine Biolabs nach eigener Wahl berechtigt:

  • eine Ersatzlieferung vorzunehmen, oder
  • eine angemessene Gutschrift zu erteilen.

(2) Ein Anspruch auf Rücktritt, Preisminderung oder Schadenersatz besteht nicht, sofern Alpine Biolabs eine der vorgenannten Abhilfen anbietet oder erbringt.

10.4. Kein automatisches Rücktrittsrecht

Ein Rücktritt vom Vertrag oder eine Stornierung aufgrund behaupteter Mängel ist nicht zulässig, sofern Alpine Biolabs bereit ist, eine angemessene Abhilfe gemäß Abschnitt 10.3 zu leisten. Weitergehende Rechte bleiben nur im Rahmen zwingender gesetzlicher Bestimmungen unberührt.

10.5. Ausschluss der Gewährleistung

Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, soweit Abweichungen oder Schäden zurückzuführen sind auf:

  • Umstände nach Gefahrübergang,
  • unsachgemäße Lagerung, Weiterkultur oder Nutzung durch den Kunden,
  • Vermischung mit anderem Pflanzenmaterial,
  • unterlassene oder verspätete Mitwirkung des Kunden,
  • Einflüsse gemäß Sektion 9 (Qualität & IPM).

10.6. Verbraucherspezifische Regelung (B2C)

Für Verbraucher (B2C) gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit zwingend vorgeschrieben. Die vorstehenden Einschränkungen gelten für Verbraucher nur insoweit, als sie nicht gegen zwingendes Verbraucherrecht verstoßen.

11. Haftung & Haftungsbegrenzung

11.1. Grundsatz der Haftung

Alpine Biolabs haftet für Schäden ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen. Eine weitergehende Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

11.2. Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit

Alpine Biolabs haftet unbeschränkt für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Alpine Biolabs, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.

11.3. Haftung bei leichter Fahrlässigkeit

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Alpine Biolabs nur:

  • bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und
  • beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

11.4. Haftungsausschlüsse

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von Alpine Biolabs ausgeschlossen für:

  • indirekte Schäden und Folgeschäden,
  • entgangenen Gewinn, Produktions- oder Ernteausfälle,
  • Nutzungsausfall, Betriebsunterbrechung oder Verlust von Marktchancen,
  • mittelbare Vermögensschäden.

Dies gilt insbesondere für Schäden, die aus der Weiterkultur, Weiterverarbeitung oder Nutzung der Produkte nach Gefahrübergang resultieren.

11.5. Haftungsbegrenzung (B2B)

Gegenüber Unternehmern (B2B) ist die Haftung von Alpine Biolabs – gleich aus welchem Rechtsgrund – der Höhe nach auf den Netto-Auftragswert der jeweils betroffenen Lieferung oder Leistung begrenzt.

11.6. Zwingende Haftung

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für:

  • Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
  • zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz,
  • Fälle, in denen eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

11.7. Verbraucherspezifische Regelung (B2C)

Für Verbraucher (B2C) gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen nur insoweit, als sie nicht gegen zwingende verbraucherschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen.

12. Rückruf, Behördenkommunikation & Kooperation

12.1. Maßnahmen bei Qualitäts-, Sicherheits- oder Compliance-Risiken

Alpine Biolabs ist berechtigt, bei tatsächlichen oder vermuteten Risiken im Zusammenhang mit Produkten oder Leistungen angemessene Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere:

  • Lieferungen auszusetzen oder zurückzuhalten,
  • Rückrufe oder Rücknahmeaktionen durchzuführen,
  • zusätzliche Prüfungen, Kontrollen oder Dokumentationen zu verlangen.

Die Durchführung solcher Maßnahmen stellt kein Schuldeingeständnis und keine Anerkennung eines Mangels oder einer Haftung dar.

12.2. Informationspflicht des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, Alpine Biolabs unverzüglich zu informieren, wenn:

  • ihm behördliche Anfragen, Prüfungen oder Maßnahmen im Zusammenhang mit den gelieferten Produkten bekannt werden, oder
  • Umstände auftreten, die auf ein mögliches Qualitäts-, Sicherheits- oder Compliance-Risiko hindeuten könnten.

12.3. Kooperation & Mitwirkung

(1) Der Kunde verpflichtet sich, Alpine Biolabs bei der Aufklärung und Behandlung von Risiken angemessen zu unterstützen, insbesondere durch:

  • Bereitstellung relevanter Informationen und Unterlagen,
  • Zugang zu Dokumentationen oder Rückverfolgbarkeitsdaten,
  • Mitwirkung bei behördlichen oder internen Prüfungen.

(2) Alpine Biolabs ist berechtigt, den Umfang und die Art der erforderlichen Mitwirkung nach sachlichem Ermessen festzulegen.

12.4. Kommunikation mit Behörden & Dritten

(1) Soweit gesetzlich zulässig, erfolgt die externe Kommunikation gegenüber Behörden, Medien oder sonstigen Dritten koordiniert und in Abstimmung mit Alpine Biolabs.

(2) Der Kunde darf ohne vorherige Abstimmung mit Alpine Biolabs keine öffentlichen Erklärungen, Pressemitteilungen oder sonstigen Verlautbarungen im Zusammenhang mit Rückrufen, behördlichen Maßnahmen oder Risiken abgeben.

12.5. Kostenregelung

Soweit Risiken oder Maßnahmen auf Umstände im Verantwortungsbereich des Kunden zurückzuführen sind, ist Alpine Biolabs berechtigt, dem Kunden die hierdurch entstehenden angemessenen Kosten in Rechnung zu stellen.

13. Geistiges Eigentum & Nutzung von Material und Informationen

13.1. Rechteinhaberschaft

Sämtliche Rechte an Produktbeschreibungen, Spezifikationen, technischen Unterlagen, Dokumentationen, Abbildungen, Daten und sonstigen Informationen verbleiben – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – bei Alpine Biolabs oder den jeweiligen Rechteinhabern.

13.2. Keine implizite Rechteübertragung

Mit der Lieferung von Produkten oder der Erbringung von Leistungen werden keine weitergehenden Rechte, Lizenzen oder Nutzungsbefugnisse eingeräumt, als dies für die vertraglich vorausgesetzte Nutzung erforderlich ist. Insbesondere erfolgt keine Übertragung von Rechten an:

  • Sorten, Genetik oder Ausgangsmaterial,
  • Produktions-, Vermehrungs- oder Züchtungsverfahren,
  • geschützten Technologien oder Know-how.

13.3. Nutzung von Informationen

Der Kunde ist berechtigt, von Alpine Biolabs bereitgestellte Informationen ausschließlich für eigene betriebliche Zwecke im Zusammenhang mit der Nutzung der gelieferten Produkte zu verwenden. Eine Nutzung darüber hinaus, insbesondere Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung oder kommerzielle Verwertung außerhalb des Vertragszwecks, ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Alpine Biolabs unzulässig.

13.4. Schutz vor Missbrauch

Der Kunde ist nicht berechtigt,

  • gezielt Reverse Engineering zu betreiben,
  • vertrauliche oder geschützte Informationen systematisch zu analysieren oder zu extrahieren, um Produktions-, Vermehrungs- oder Qualitätsprozesse nachzubilden, oder
  • Material oder Informationen in einer Weise zu nutzen, die auf eine Umgehung der Geschäfts- oder Schutzinteressen von Alpine Biolabs abzielt.

14. Vertraulichkeit & Datennutzung

14.1. Vertrauliche Informationen

(1) Als vertrauliche Informationen gelten alle nicht öffentlich zugänglichen Informationen, die einer Partei im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung bekannt werden, insbesondere:

  • Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse,
  • technische, produktspezifische oder organisatorische Informationen,
  • Spezifikationen, Dokumentationen, Preis- und Angebotsinhalte,
  • Qualitäts-, Rückverfolgbarkeits- oder Prozessinformationen.

(2) Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich für Zwecke der Vertragsdurchführung verwendet werden.

14.2. Vertraulichkeitspflichten

(1) Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen geheim zu halten, nicht unbefugt Dritten zugänglich zu machen und vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.

(2) Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch über die Beendigung der Geschäftsbeziehung hinaus.

(3) Von der Vertraulichkeitspflicht ausgenommen sind Informationen, die allgemein bekannt oder öffentlich zugänglich sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.

14.3. Verarbeitung personenbezogener Daten

(1) Alpine Biolabs verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden oder seiner Ansprechpartner ausschließlich im Einklang mit den anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

(2) Die Verarbeitung erfolgt insbesondere zu folgenden Zwecken:

  • Vertragsabschluss und -durchführung,
  • Bestell-, Liefer- und Rechnungsabwicklung,
  • Qualitätssicherung, Rückverfolgbarkeit und Compliance,
  • Kommunikation im Rahmen der Geschäftsbeziehung.

14.4. Rollenverteilung nach DSGVO

(1) Soweit personenbezogene Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung verarbeitet werden, handeln die Parteien grundsätzlich als eigenständige Verantwortliche im Sinne der DSGVO.

(2) Eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag (Art. 28 DSGVO) erfolgt nur, sofern dies ausdrücklich und gesondert vereinbart wird.

14.5. Datenweitergabe & Dienstleister

Alpine Biolabs ist berechtigt, personenbezogene und nicht-personenbezogene Daten im erforderlichen Umfang an verbundene Unternehmen sowie Produktions-, Logistik- oder IT-Dienstleister weiterzugeben, sofern dies zur Vertragsdurchführung, Qualitätssicherung oder Compliance erforderlich ist und die gesetzlichen Datenschutzanforderungen eingehalten werden.

14.6. Internationale Datenübermittlung

Sofern im Rahmen der Geschäftsbeziehung eine Übermittlung personenbezogener Daten in Staaten außerhalb der Europäischen Union erforderlich ist, stellt Alpine Biolabs sicher, dass diese Übermittlung nur im Einklang mit den Vorgaben der DSGVO erfolgt (z. B. durch geeignete Garantien).

14.7. Ergänzende Datenschutzerklärung

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere zu Betroffenenrechten, Speicherdauer und Kontaktmöglichkeiten, sind der Datenschutzerklärung von Alpine Biolabs zu entnehmen, abrufbar auf der Website von Alpine Biolabs.

15. Export-, Sanktions- & Compliancepflichten

15.1. Allgemeine Compliance

Der Kunde verpflichtet sich, im Zusammenhang mit Erwerb, Besitz, Nutzung, Transport, Weitergabe oder sonstiger Verwendung der Produkte sämtliche anwendbaren gesetzlichen, behördlichen und regulatorischen Vorschriften einzuhalten. Dies umfasst insbesondere Vorschriften zu:

  • Export- und Importkontrollen,
  • Zoll- und Außenwirtschaftsrecht,
  • Sanktions- und Embargoregelungen.

15.2. Verantwortung des Kunden

(1) Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, zu prüfen und sicherzustellen, dass der Erwerb und die Nutzung der Produkte in seinem jeweiligen Zielmarkt zulässig sind und keine Export-, Import- oder Sanktionsbeschränkungen entgegenstehen.

(2) Alpine Biolabs übernimmt keine Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit grenzüberschreitender Verbringungen durch den Kunden.

15.3. Bestätigungen des Kunden

Mit Abgabe der Bestellung bestätigt der Kunde, dass:

  • er nicht auf einer Sanktions- oder Embargoliste geführt wird,
  • er die Produkte nicht in Länder, an Personen oder Organisationen liefert, gegen die Sanktionen oder Embargos bestehen, und
  • er die Produkte nicht für verbotene oder rechtswidrige Zwecke verwendet.

15.4. Prüf- und Zurückbehaltungsrechte

Alpine Biolabs ist berechtigt, zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben angemessene Informationen oder Nachweise anzufordern und Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten oder abzulehnen, sofern begründete Zweifel an der Compliance bestehen. Hieraus entstehen dem Kunden keine Ansprüche gegen Alpine Biolabs.

15.5. Freistellung

Der Kunde stellt Alpine Biolabs von sämtlichen Ansprüchen, Schäden, Kosten und behördlichen Maßnahmen frei, die aus einem Verstoß gegen export-, sanktions- oder compliancebezogene Pflichten durch den Kunden resultieren.

16. Höhere Gewalt

16.1. Definition

Alpine Biolabs haftet nicht für Leistungsstörungen, Verzögerungen oder Nichterfüllung, soweit diese auf Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen sind. Als höhere Gewalt gelten insbesondere:

  • Naturereignisse,
  • Krankheits- oder Schädlingsausbrüche,
  • Ausfälle von Energie-, Transport- oder Lieferketten,
  • behördliche Maßnahmen oder Anordnungen,
  • Arbeitskämpfe, Epidemien oder vergleichbare Ereignisse,
  • sonstige unvorhersehbare und außerhalb des Einflussbereichs von Alpine Biolabs liegende Umstände.

16.2. Rechtsfolgen

(1) Im Falle höherer Gewalt verlängern sich Liefer- und Leistungsfristen um die Dauer der Störung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.

(2) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Schadenersatz oder Rücktritt, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

16.3. Dauert die höhere Gewalt an

Dauert ein Ereignis höherer Gewalt über einen längeren Zeitraum an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag für den betroffenen Leistungsteil ganz oder teilweise zu beenden, ohne dass hieraus weitergehende Ansprüche entstehen.

17. Sperre & Rücktritt

17.1. Leistungs- und Liefersperre

Alpine Biolabs ist berechtigt, Lieferungen oder Leistungen ganz oder teilweise auszusetzen, wenn:

  • der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug ist,
  • berechtigte Zweifel an der Einhaltung gesetzlicher oder vertraglicher Pflichten bestehen,
  • erforderliche Mitwirkungsleistungen des Kunden ausbleiben, oder
  • ein sonstiges erhebliches Risiko für Alpine Biolabs besteht.

Aus der Aussetzung entstehen dem Kunden keine Ansprüche.

17.2. Kein freies Rücktrittsrecht des Kunden

Bestellungen sind verbindlich. Ein Rücktritt oder eine Stornierung durch den Kunden ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Alpine Biolabs zulässig. Ein gesetzliches Rücktrittsrecht bleibt nur insoweit unberührt, als es zwingend vorgeschrieben ist.

17.3. Rücktritt durch Alpine Biolabs

Alpine Biolabs ist berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn:

  • der Kunde trotz Fristsetzung wesentliche Vertragspflichten verletzt,
  • der Kunde mit Zahlungen in Verzug ist,
  • behördliche oder regulatorische Gründe eine Vertragsdurchführung unmöglich oder unzumutbar machen, oder
  • Umstände eintreten, die Alpine Biolabs nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt).

17.4. Kostenfolgen bei Rücktritt oder Stornierung

Im Falle eines genehmigten Rücktritts oder einer Stornierung ist Alpine Biolabs berechtigt, dem Kunden sämtliche bis dahin entstandenen Aufwendungen, Produktions- und Materialkosten sowie sonstige nachweisbare Schäden in Rechnung zu stellen.

17.5. Annahmeverzug

Nimmt der Kunde die Lieferung nicht rechtzeitig an, ist Alpine Biolabs berechtigt,

  • die Produkte auf Kosten und Risiko des Kunden einzulagern,
  • anderweitig zu verwerten, oder
  • sachgerecht zu entsorgen.

Weitergehende Rechte bleiben unberührt.

18. Anwendbares Recht & Gerichtsstand

18.1. Anwendbares Recht

Diese Terms of Service sowie sämtliche daraus resultierenden Rechtsverhältnisse unterliegen österreichischem Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts (CISG).

18.2. Gerichtsstand

(1) Für Unternehmer (B2B) ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Wien zuständig.

(2) Für Verbraucher (B2C) gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

18.3. Vertragssprache

Maßgebliche Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dienen ausschließlich der Information.

19. Schlussbestimmungen

19.1. Schriftform

Änderungen oder Ergänzungen dieser ToS bedürfen der Textform, sofern nicht gesetzlich zwingend eine strengere Form vorgeschrieben ist.

19.2. Abtretung

Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Alpine Biolabs an Dritte abzutreten. Alpine Biolabs ist berechtigt, Rechte und Pflichten an verbundene Unternehmen zu übertragen.

19.3. Erfüllungsgehilfen

Alpine Biolabs ist berechtigt, sich zur Vertragserfüllung verbundener Unternehmen oder Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen.

19.4. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser ToS ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

19.5. Rangfolge & Gesamtvertrag

Diese ToS bilden zusammen mit bestätigten Angeboten und ausdrücklich vereinbarten Individualverträgen die vollständige vertragliche Grundlage zwischen Alpine Biolabs und dem Kunden.

Version 1.03. Februar 2026

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